VdS-Prüfung 2871 gemäß Klausel 3602

VdS-Prüfung 2871 durch Sachverständige gemäß Klausel 3602

Ein Versicherer kann die Klausel 3602 je nach Risikoeinschätzung im Versicherungsvertrag mit hineinnehmen. Die Klausel hat folgenden Wortlaut (Auszug):

“1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen jährlich… auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütungs GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis (Befundschein VdS 2229) darüber ausstellen zu lassen.
2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden, die Mängel fristgerecht zu beseitigen und dies dem Versicherer anzuzeigen.”

Die VdS Prüfung der elektrischen Anlagen beinhaltet entsprechend der Feuerklausel 3602 in den Versicherungsverträgen immer die gesamte (ortsfeste) elektrische Anlage hinsichtlich ihrer Brandsicherheit – beginnend bei der eventuell vorhandenen Mittelspannungseinspeisung bis hin zur letzten Steckdose und Leuchte. Prüfgrundlage sind die VDE – Bestimmungen und die Richtlinien des VdS, besonders VdS 2871.

Diese Prüfung beinhaltet oder ersetzt nicht die Prüfungen der ortfesten el. Anlage und der beweglichen Betriebsmittel nach DGUV – V3 – BGV – A3 (früher TRBS,VBG 4) und der BetrSichV, sie kann jederzeit zusätzlich beauftragt werden.

Um den geforderten “ordnungsgemäßen Zustand” der ortsfesten el. Anlage beurteilen zu können wird zu Ihrer Betriebssicherheit folgendes immer angestrebt:

– Besichtigt wird – so möglich und zugänglich – immer alles.
– Gemessen und erprobt wird dort, wo der Sachverständige es für notwendig erachtet.

Der Prüfablauf gliedert sich in etwa so:

Die Besichtigung aller Räume und Elektroverteilungen umfasst die Installation auf:

  • Brandschutz (baulicher – und elektrischer)
  • allgemeinen Zustand
  • Beschädigungen
  • Unfallsicherheit
  • Potentialausgleich Erdung und Anwendung der Schutzmaßnahmen
  • richtige Auswahl der Betriebsmittel auf Schutzart, Schutzklasse, Brandsicherheit etc.
  • richtige Auswahl und Zuordnung der Querschnitte zu den Absicherungen
  • Beschriftung und Bestandsunterlagen

Das Erproben und Messen erstreckt sich stichpunktartig auf:

  • Not-Aus Einrichtungen
  • RCD’s oder Fehlerstromschutzeinrichtungen (Prüfung der angewendeten Schutzmaßnahme)
  • niederohmige Verbindung der Schutzleiter je nach Netzsystem
  • überschlägige Ermittlung der Abschaltzeiten der Überstromschutzeinrichtungen aus den Messwerten
  • Wärmebildmessung an Verteilungen und Schaltschränken mittels Thermografie

Nach der Begehung werden mit Ihnen die Ergebnisse der Revision noch vor Ort besprochen, dabei wird gemeinsam überlegt, welche Punkte sofort abgestellt werden können und welche mit einer Beseitigungsfrist von 3 Monaten in den Befundschein übernommen werden sollen. Bei gravierenden Mängeln, die eine besondere Gefahr (Brand- oder Unfallgefahr) darstellen, müssen diese lt. VdS unverzüglich beseitigt werden.

Der Befundschein ist vom VdS nach VdS 2871 genau vorgegeben und beinhaltet auf den ersten beiden Seiten notwendige Angaben über den geprüften Betrieb. Adresse, ggf. abweichender Prüfort, Einstufung des Betriebes je nach vorgefundenen Mängeln in die Kategorie 1-4 , Leistungsangeben, Schutzmaßnahmen etc.

Ab der Seite 3 folgen dann die Mängelseite(n), die zunächst mit einer oder mehreren Skizzen die geprüften Gebäude nach Lage und Zusammengehörigkeit wiedergegeben sollen, so dass der Versicherer anhand des Lageplanes und der Mängelpunkte bei Bedarf in Ihrem Betrieb die Mängelorte wiederfinden kann. (Die Lageplanerstellung ist seit 2007 mit Erscheinen der VdS Schrift 2871 Pflicht und ist je nach Betriebsgröße recht zeitaufwändig!) Danach folgen die Mängelpunkte mit Orts- und Mängelbeschreibung und ggf. auch einem Digitalbild.

Der Befundschein wird nur Ihnen, als unser Auftraggeber in zwei- oder auch mehrfachem Ausdruck oder heute überwiegend papierlos als Datei ausgehändigt! Je nach Versicherung und Ihren Vertragsvereinbarungen fordert diese dann ein Duplikat des Befundscheines von Ihnen ab. Darauf haben wir keinerlei Einfluss mehr.