Blitzschutzanlagen

Äußerer Blitzschutz

Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz von Gebäuden und der darin befindlichen Personen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz und erhöhen die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, Blitzschutzsysteme regelmäßig zu prüfen, um deren Wirksamkeit bzw. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen festzustellen.

Muss ein Blitzschutzsystem überprüft und gewartet werden?

In Verordnungen wird geregelt, ob Blitzschutz für ein Gebäude notwendig ist (z. B. Schule, Munitionslager) oder eine freiwillige Angelegenheit des Eigentümers bzw. Betreibers (z. B. Einfamilienhaus). Über die genaue Ausführung und Handhabung wird dann meistens nichts gesagt, sondern auf die einschlägigen technischen Regeln verwiesen.
Diese sind i.d.R. in den VDE-Normen enthalten.

In VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 werden detaillierte Hinweise gegeben, wann und wie diese Überprüfungen in Abhängigkeit von der Schutzklasse, der eingesetzten Materialen, der Umgebungsbedingungen usw. durchgeführt werden.

Im nachfolgendem sind die Zeitabstände genannt:
Blitzschutzklasse Sichtprüfung, umfassende Prüfung (u. messtechnisch)
bei kritischen Situationen I und II jährlich alle 2 Jahre jährlich III und IV
alle 2 Jahre alle 4 Jahre jährlich.

Noch häufiger müssen Blitzschutzsysteme für besondere Anlagen wie z.B. explosionsgefährdete Anlagen geprüft werden.

Kritische Situationen beziehen sich auf Gebäude, die störempfindliche Systeme beinhalten, oder auf Bürogebäude, Geschäftshäuser oder Plätze mit einer größeren Anzahl von Personen. Kritische Situationen können sich auch an Anlagenteilen ergeben, die starken mechanischen, atmosphärischen oder chemischen Beeinflussungen (Wind, besondere Witterung) ausgesetzt sind.

Quelle: https://www.vde.com/de/blitzschutz/arbeitsgebiete/faq/wartungvonblitzschutzanlagen

Innerer Blitzschutz

Überspannungsschutzmaßnahmen in den elektrischen Anlagen Ihres Unternehmens

Das hauptsächliche Merkmal unserer Prüfung bezieht sich auf Brandschutz- und Unfallsicherheit der elektrischen Anlage. Zum Brandschutz einer elektrischen Anlage gehört unserer Auffassung nach auch der Überspannungsschutz. Auch die Versicherungsgesellschaften fordern diese Schutzmaßnahme (siehe VdS 2010, VdS 2031 und VdS 2569). Die erwarten ganz einfach, dass der Versicherungsnehmer sich grundsätzlich einen Selbstschutz leistet (Schadensminderungspflicht).

Ferner werden bei Prüfungen elektrischer Anlagen auch die VDE- Vorschriften zu Grunde gelegt.
(Gemäß § 49 Abs. 2 bis 4. EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.) Auch in der VDE sehen mehrere Normen einen ausreichenden Überspannungsschutz in den elektrischen Anlagen vor.

Nachfolgend diverse verweise und Textausschnitte aus den Vorschriften und Richtlinien zum Thema Überspannungsschutz:

VdS 2871 – Richtlinien für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2871, (früher Klausel 3602)

Punkt 2.2 (Seite 5)

VdS 2031 – Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen

Punkt 4.

Ein umfassender Schutz gegen Schäden durch Blitzschlag und Überspannungen wird durch Maßnahmen des Äußeren und Inneren Blitzschutzes sowie des Überspannungsschutzes erreicht:

  • Errichten des Äußeren Blitzschutzes (Fang-, Ableitungen, Erdungsanlage)
  • Errichten des Überspannungs– und Inneren Blitzschutzes

Punkt 7.1

Ist ein äußerer Blitzschutz vorhanden, so sind innerhalb des Gebäudes im Bereich der elektrischen Energieversorgung von der Einspeisung bis hin zu den fest installierten oder über Steckvorrichtungen angeschlossenen elektrischen Betriebsmitteln der innere Blitzschutz vorzusehen.

Neben Starkstromanlagen sollten auch informationstechnische Anlagen, wie Fernmelde Datenverarbeitungs- und Telekommunikations-, Gefahrenmelde- sowie Mess-, Steuer- und Regel- (MSR-) Anlagen, in den Schutz einbezogen werden. Speziell bei diesen elektrischen Anlagen werden häufig elektrische Betriebsmittel mit elektronischen Bauelementen eingesetzt. Diese Betriebsmittel sind besonders überspannungsempfindlich.

Von besonderer Bedeutung ist der Schutz von Anlagen, für die Leitungen von außen in Gebäude eingeführt werden.

DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen

Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen (Gültig ab 06.2007)

DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) beinhaltet den Schutz bei Überspannungen atmosphärischen Ursprungs (die als Ursache indirekte, ferne Blitzeinschläge haben) und bei Schaltüberspannungen. Dieser Schutz wird üblicherweise durch die Installation von Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 2 sichergestellt und wenn notwendig durch Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 3.

Die Überspannungen, die am Speisepunkt einer elektrischen Anlage auftreten können, der Einbauort und die Kennmerkmale der Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) müssen in Betracht genommen werden, so dass die Wahrscheinlichkeit von Ereignissen durch Überspannungsbeanspruchungen auf ein akzeptiertes Maß für die Sicherheit von Personen und Sachen, wie auch für die gewünschte Versorgungszuverlässigkeit reduziert ist.

…Wenn der Schutz bei Überspannungen nicht entsprechend diesem Abschnitt vorgesehen wird, besteht keine Isolationskoordination, und das durch Auftreten von Überspannungen bestehende Risiko ist abzuwägen.

 

Tabelle 3, in Bezug auf Überspannungsschutz zu beachtende DIN-VDE-Bestimmungen

Betriebssicherheitsverordnung

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §3/§12 f) müssen die technische Anlagen (auch Blitzschutzsysteme) in einer baulichen Anlage die über Ex-Bereiche verfügt, immer dem Stand der Technik entsprechen.

Ein Prüfer hat die Verpflichtung den Kunden als technischen Laien auf festgestellte Abweichungen von aktuellen Normen hinzuweisen. Da Überspannungsschutzmaßnahmen sicherheitstechnische Bedeutung haben, vor allem im Hinblick auf den Brandschutz und der Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur, benötigt der Betreiber Informationen, ob sich beim Stand der Technik Veränderungen ergeben haben, aus denen sich für seine bauliche Anlage Verbesserungen ergeben können.

Aufgrund der am xx. xxx 2018 festgestellten Prüfergebnisse fühlen wir uns verpflichtet, Sie auf die Gefahren durch Überspannungen aufmerksam zu machen. Dieser Verpflichtung sind wir in unserem Bericht gefolgt. Die Angelegenheit ist nicht unwichtig, darum können wir dieses nicht als Empfehlung ausschreiben. Sehen Sie diesen Punkt des Prüfberichtes als einen Hinweis an. Das Risiko die Anlagen weiterhin ohne Überspannungsschutz zu betreiben, muss dabei Ihrerseits abgewogen oder mit Ihrem Sachversicherer abgesprochen bzw. geregelt werden.

Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.