Blitzschutzanlagenprüfung in explosionsgeschützten Anlagen und Bereichen
BEx- Sachverständiger für Blitzschutzanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
gemäß den VdS- Richtlinien (VdS 2596, Abs: 5.1.3)
Die Prüfung der Blitzschutzanlagen umfasst auch Gebäude, in denen sich explosionsgefährdete Bereiche und/oder Anlagen befinden.
Der Betreiber der explosionsgefährdeten Anlage(n) hat im Zuge behördlicher Auflagen, dafür Sorge zu tragen, die Blitzschutzanlagen, in denen sich explosionsgefährdete Anlagen befinden prüfen zu lassen.
Die Notwendigkeit der Prüfung ist neben behördlicher Auflagen in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung, kurz: BetrSichV geregelt.
Nach der BetrSichV gilt:
Der Arbeitgeber muss alle Maßnahmen, die in Verbindung mit der Sicherheit der explosionsgefährdeten Anlage stehen, dokumentieren und durch eine befähigte Person erstmalig und wiederkehrend überprüfen zu lassen, die in der Lage sind, die Sicherheit der Gesamtanlage mit allen Wechselwirkungen der einzelnen Komponenten zu beurteilen.
Einige der wichtigsten „Technischen Regeln zur Betriebssicherheit“ (TRBS) sind:
- TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen.
- TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen.
- TRBS 1203 Befähigte Person
- TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.
Zur Durchführung der korrekten Prüfung der Blitzschutzanlage ist es unumgänglich, dass der Betreiber der Anlage(n), ein aktuelles, gültiges Explosionsschutzdokument für den betroffenen Bereich vorhält.