Prüfung von ortsveränderlichen Geräten

Prüfung der elektrischen ortsveränderlichen Geräte gemäß DGUV V3

DGUV V3 u. DIN VDE 0701-0702 VDE 0701-0702:2008-06

Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte

Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit

Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes und §3 der Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber/Unternehmer die Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln mit welchen Maßnahmen die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel im ordnungsgemäßen Zustand zu halten sind.

Eine der Maßnahmen können wiederkehrende Prüfungen sein. (§ 10 Abs.2 BetrSichV)

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV V3) Vorschrift 3 ist aus dem Zusammenschluss der Berufsgenossenschaften im Jahr 2015 entstanden. (vormals BGV A3)!

Die DGUV V3 ist für die Sicherheit von elektrischen Anlagen, Maschinen und elektrischer Geräte wichtig.

Durch die Prüfung nach den Standards der DGUV V3 lassen sich Risiken (elektrischer Schlag, Brand und Schäden an Geräte(n)) ausschließen.

Die Prüfung erfolgt durch zugelassene Prüfer, nach den anerkannten Regeln der Technik (VDE).

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung lassen sich die Prüffristen ermitteln. (im Büro der PC).

Wenig Gefährdung, das heißt längere Prüfintervalle. In der Werkstatt (z.B. der Winkelschleifer) große Gefährdung, das heißt, kurze Prüfintervalle.

Durch die Dokumentationspflicht sicherer Nachweis der Prüfungen.

  • Prüfumfang:
  • Sichtprüfung
  • Messen
  • Funktionsprüfung
  • Auswertung
  • Dokumentation
  • Kennzeichnung
  • Festlegung der nächsten Prüfung