Ableitfähigkeit von Fußböden

DIN EN 61340-4-1 Elektrostatik: Teil 4-1

Jeder kennt das, wenn man sichelektrostatisch durch seine Schuhsole und/oder Kleidung aufgeladen hat und sich durch unbeabsichtigtes Berühren von metallischen Oberflächen entlädt.

Die Klassifizierung der Einteilungvon Fußböden (Bodenbeläge(n)) nach elektrischen Eigenschaften.

Klassifizierung:   Grenzwert:   Art der Messung:  
ECF = elektrisch leitender
Fußboden.  
RE ≤ 106 Ω   Erdableit-
widerstand RE
DIF = elektrisch ableitfähiger
Fußboden  
106 Ω ≤ RE ≤ 109 Ω   Erdableit-
widerstand RE  
ASF = astatischer Fußboden   ≤ 2 kV   Aufladbarkeit  

Angaben – ohne Gewähr! (Änderungen vorbehalten)

Die Messmethoden zur Bestimmung des Erdableitwiderstandes RE werden

in DIN EN 1081 bzw. DIN IEC 61340-4-1 beschrieben.

Die unterschiedlichen Messmethoden finden ihre Anwendung in den Bereichen Krankenhäuser (OP-Räume), in explosionsgeschützten Bereichen z.B. Lackherstellung- u. Verarbeitung, Lackieranlagen (Art des schützenden Fußbodenbelags- oder Anstrichs), Rechenzentrum (richtige Auswahl des Fußbodenbelages und/oder aufgeständerte Fußbodenplatten) sowie Bürobereiche(Bodenbeläge) u.a.

Die Messgeräte und das Messverfahren wird je nach Anwendungsbereich und Anforderung an die Örtlichkeit ausgewählt.


Ein anderer wichtiger Aspekt sind ESD- Bereiche. Hier muss der ausgewählte Fußbodenbelag den elektrischen Anforderungen entsprechen.

Als Präventivmaßnahme gilt in diesen Bereichen, die Auswahl des richtigen Schuhwerkes.

Hier sind nachfolgende Normen zu berücksichtigen:

DIN EN 61340-4-1 Elektrostatik: Teil 4-1:
Standard-Prüfverfahren für spezielle Anwendungen
– Elektrischer Widerstand von Bodenbelägen und verlegten Fußböden.

DIN EN 61340-4-5 Elektrostatik: Teil 4-5:
Standard-Prüfverfahren für spezielle Anwendungen – Verfahren zur Charakterisierung
der elektrostatischen Schutzwirkung von Schuhwerk und Boden in Kombination miteiner Person.

DIN EN 61340-5-1 Elektrostatik: Teil 5-1:
Schutz von elektronischen Bauelementen gegen elektrostatische Phänomene. Allgemeine Anforderungen.